Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Vertragsgrundlage ist das von uns und dem Kunden unterschriebene Angebot, welches im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet wird. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.

(2) Gegenstand der Vereinbarung ist die beschriebene Leistung. Wir verpflichten uns, die Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.

2 Vergütung/Kosten

(1) Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Hierbei handelt es sich um Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt gegen Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den aktuellen Stunden- und Tagessätzen oder gemäß vorab vereinbarter Festpreise. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.

(2) In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.

(3) Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.

(4) Reise- und Unterbringungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

(5) Die von ContentQualitäten (CQ) Kresser & Partner Journalisten PartG (im Folgenden ContentQualitäten genannt) im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Honorare und Auslagen verstehen sich als Nettobeträge, die ggf. der lokalen Umsatzsteuer und sonstigen Steuern unterliegen. Soweit gesetzlich geschuldet, wird ContentQualitäten diese Steuern zuzüglich zu den vereinbarten Nettobeträgen in Rechnung stellen. Die laut Gesetz anfallenden Abgaben zur Künstlersozialabgabe werden vom Kunden übernommen.

(6) ContentQualitäten ist zu Zwecken der Projekt-/Auftragserfüllung und im Rahmen des kalkulierten Budgets berechtigt, aber nicht verpflichtet, Leistungen und/oder Güter von Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden einzukaufen, falls keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. 

3 Zahlungsbedingungen

(1) Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind nach Erhalt der Rechnung mit den folgenden Zahlungszielen ohne Abzug zur Zahlung fällig:

Rechnungsempfänger ansässig

  • in Deutschland: innerhalb von 14 Tagen
  • im europäischen Ausland innerhalb von 21 Tagen
  • im sonstigen Ausland innerhalb von 28 Tagen

Nach Ablauf von 90 Tagen nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Unsere Leistungen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet.

(2) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

(3) Sofern nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften auf einzelne Leistungen oder Teile davon nach diesem Vertrag ausnahmsweise Werkvertragsrecht anwendbar ist, kann ContentQualitäten monatliche Abschlagszahlungen gemäß den Zahlungsvereinbarungen verlangen, ohne Rücksicht darauf, ob in sich abgeschlossene Teile des Werkes erstellt wurden. Die Fälligkeit dieser Abschlagsrechnungen bestimmt sich nach den allgemeinen Fälligkeitsvereinbarungen. Das Werk gilt mit Ingebrauchnahme als abgenommen, im Übrigen spätestens 10 Tage nach Zugang der betreffenden Rechnung.

4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

(1) Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und wir von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.

(2) Wir sind berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

5 Protokoll/Besprechungsbericht

Sollte von einer Besprechung ein Protokoll/Besprechungsbericht angefertigt werden, so gilt dessen Inhalt für uns als verbindliche Arbeitsgrundlage. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm und ContentQualitäten benannten Ansprechpartner insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sind. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen ContentQualitäten vom Auftraggeber rechtzeitig vor jeder Maßnahme schriftlich mitgeteilt werden.

6 Haftung

(1) Gewährleistungsansprüche seitens des Kunden gegen uns verjähren innerhalb von einem Jahr, bei werkvertraglichen Leistungen läuft diese Frist ab Abnahme, bei dienstvertraglichen Leistungen ab ihrer Entstehung.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ContentQualitäten auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ContentQualitäten. Gegenüber Unternehmern haftet ContentQualitäten bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe von ContentQualitäten. Mangels einer schriftlichen anders lautenden Vereinbarung haftet ContentQualitäten deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren. Ist die Übernahme der Haftung durch ContentQualitäten vereinbart, richtet sich die Haftung von ContentQualitäten nach Ziffer 7 (1), (2).

(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern ContentQualitäten keine Arglist vorzuwerfen ist.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Wird ContentQualitäten von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber ContentQualitäten von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung von ContentQualitäten beruht, für die diese nach dem Vertragsinhalt haftet.

(7) Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von ContentQualitäten erfolgt. ContentQualitäten ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

7 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z. B. an Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen von ContentQualitäten, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse bei ContentQualitäten, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

(2) Bei Veröffentlichungen wird ContentQualitäten in üblicher Form als Urheber genannt. Bei Veröffentlichungen, die von ContentQualitäten vorgenommen werden, ist diese berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen/Designern zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/Designern zu treffen.

(3) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.

8 Sonstiges / Weitere Absprachen

 (1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ContentQualitäten hat jedoch das Recht, den Auftraggeber auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar, mit Ausnahme des CISG. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für die Änderung und Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

(2) Der Auftraggeber erlaubt ContentQualitäten, ihn als Referenz zu benennen.